VPU in Österreich nach Stadt: Behörden, Untersuchungsstellen, Wege
Die verkehrspsychologische Untersuchung läuft in ganz Österreich nach denselben Regeln – aber welche Behörde Ihr Verfahren führt, wo Sie sie erreichen und wo die nächste ermächtigte Untersuchungsstelle ist, hängt vom Wohnort ab. Hier finden Sie den lokalen Ratgeber für Ihre Stadt mit Adresse, Öffnungszeiten und Terminregeln der Führerscheinbehörde, geprüft im Oktober 2026 anhand der offiziellen Behördenseiten.
Ihre Stadt wählen
- WienVerkehrsamt der LPD Wien, Dietrichgasse 27
- GrazVerkehrsamt der LPD Steiermark, Parkring 4
- LinzBürgerservicestelle der LPD OÖ, Nietzschestraße 33
- SalzburgBürgerservicestelle der LPD Salzburg, Alpenstraße 90
- InnsbruckLPD Tirol, Kapuzinergasse 1
- KlagenfurtLPD Kärnten, Buchengasse 3
- VillachPolizeikommissariat Villach, Trattengasse 34
- St. PöltenVerkehrsamt der LPD NÖ, Linzer Straße 47
- Wiener NeustadtPolizeikommissariat, Burgplatz 2
- EisenstadtLPD Burgenland, Neusiedler Straße 84
- BregenzBH Bregenz, Bahnhofstraße 41
- BludenzBH Bludenz, Schloss-Gayenhofplatz 2
- LienzBH Lienz, Dolomitenstraße 3
Welche Behörde ist zuständig? Die Regel dahinter
Führerscheinbehörde ist immer die Bezirksverwaltungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Das bedeutet in der Praxis:
- In Statutarstädten mit Landespolizeidirektion ist die Polizei die Führerscheinbehörde: in Wien das Verkehrsamt, in Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt, St. Pölten und Eisenstadt die jeweilige Landespolizeidirektion, in Villach, Wels, Steyr, Wiener Neustadt, Leoben und Schwechat das örtliche Polizeikommissariat. Fast überall gilt dort Terminpflicht über die elektronische Terminvereinbarung des Innenministeriums.
- In Krems und Waidhofen an der Ybbs ist ausnahmsweise der Magistrat zuständig.
- Überall sonst führt die Bezirkshauptmannschaft das Verfahren – in Vorarlberg ausnahmslos, weil das Land keine Statutarstadt hat, in Osttirol die BH Lienz.
Die Behörde bestimmt, ob und bis wann Sie zur VPU müssen, und sie entscheidet am Ende per Bescheid. Die Untersuchungsstelle wählen Sie dagegen frei – in jeder Stadt Österreichs, unabhängig vom Wohnort. Wer in Lienz wohnt, darf die Untersuchung in Villach machen; wer in Eisenstadt wohnt, in Wien.
Nur zwei Dinge sind überall gleich: die Beurteilungskriterien (FSG-GV) und die Tarife (§ 23 FSG-GV, 576 Euro für die vollständige VPU nach Alkohol oder Drogen). Eine „milde" Stadt oder Stelle gibt es nicht. Was sich unterscheidet, sind Wartezeiten, Öffnungszeiten und Wege – und das ist der Grund für diese Seiten.
Was Sie in jedem Stadt-Ratgeber finden
- Die Führerscheinbehörde mit Adresse, Telefon, E-Mail, Parteienverkehr und Terminregel – aus der offiziellen Behördenseite, mit Abrufdatum.
- Den Unterschied zwischen gewöhnlicher Führerscheinuntersuchung beim ermächtigten Arzt und der VPU mit anschließendem amtsärztlichem Gutachten.
- Welche ermächtigten Untersuchungsstellen laut ihren eigenen Websites einen Standort in der Stadt haben – namentlich, ohne Adressen, weil sich Räume und Termine häufig ändern.
- Was die VPU kostet, wie sie abläuft und wie Sie die Wartezeit nutzen: Testformate üben, Gesprächsfragen vorbereiten, Nachweise rechtzeitig starten.
Ihre Stadt fehlt?
Wels, Steyr, Dornbirn, Feldkirch, Leoben, Krems, Spittal und viele Bezirkshauptorte haben ebenfalls Untersuchungsstellen. Die Regel oben sagt Ihnen, welche Behörde zuständig ist; die Kontaktdaten stehen auf oesterreich.gv.at unter „Behördensuche". Alles Übrige – Ablauf, Kosten, Fragen, Vorbereitung – ist nicht ortsabhängig und steht in den allgemeinen Ratgebern.
Vorbereitung, die in jeder Stadt funktioniert
Gesprächssimulation per Videocall und Computertest-Training von zu Hause – ortsunabhängig und mit jedem Untersuchungstermin kombinierbar. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
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