Bescheid im Briefkasten, Termin beim Amtsarzt, dazu Wörter wie „Stellungnahme", „Nachschulung" und „Abstinenznachweis" – kaum ein Verfahren wirft so viele Fragen auf wie die verkehrspsychologische Untersuchung. Hier ist der komplette Weg, Station für Station.
Alles auf drei Seiten zum Ausdrucken
Die 6 Stationen, Fristen, Abstinenznachweise und eine Checkliste für den Untersuchungstag – als kostenloses PDF.
Die VPU ordnen nicht Sie selbst und auch nicht die Polizei an, sondern die Führerscheinbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. in Städten der Magistrat / die Landespolizeidirektion) im Zuge der Prüfung Ihrer gesundheitlichen Eignung – meist auf Basis der Einschätzung des Amtsarztes. Typische Anlässe:
Was konkret verlangt wird (VPU, Nachschulung, amtsärztliche Untersuchung, Laborbefunde), steht im Bescheid bzw. in der Aufforderung der Behörde. Lesen Sie dieses Schreiben genau – es ist Ihr Fahrplan.
Bescheid / Aufforderung der Behörde. Hier steht, welche Maßnahmen Sie erfüllen müssen und meist auch, in welcher Frist. Fristen ernst nehmen – wer sie versäumt, riskiert, dass der Führerschein länger weg bleibt.
Termin beim Amtsarzt. Der Amtsarzt prüft die gesundheitliche Eignung und legt fest, welche Befunde und Stellungnahmen er für sein Gutachten braucht – darunter die VPU. Häufig verlangt er zusätzlich Laborwerte oder Abstinenznachweise (siehe unten).
Untersuchungsstelle wählen und Termin vereinbaren. Die VPU dürfen nur vom Verkehrsministerium ermächtigte Stellen durchführen. Sie haben die freie Wahl unter diesen Stellen – Wartezeiten und Erfahrungsberichte zu vergleichen lohnt sich.
Die Untersuchung selbst (ca. 3–4 Stunden). Zwei Teile: die computergestützten Leistungstests (Reaktion, Konzentration, Überblicksgewinnung, Belastbarkeit – u. a. Formate wie der Determinationstest) und das Explorationsgespräch mit dem Verkehrspsychologen über Ihren Anlassfall, Ihre Einstellung und Ihre Verhaltensänderung.
Stellungnahme an Amtsarzt/Behörde. Die Stelle übermittelt ihre verkehrspsychologische Stellungnahme – in der Praxis meist innerhalb von 1–2 Wochen. Sie erhalten das Ergebnis nicht am Untersuchungstag.
Amtsärztliches Gutachten und Entscheidung der Behörde. Der Amtsarzt fasst alle Befunde zusammen (geeignet / bedingt geeignet / beschränkt geeignet / nicht geeignet); die Behörde entscheidet auf dieser Basis über die Wiedererteilung – ggf. mit Auflagen wie Befristungen oder Kontrollterminen.
Bei Alkohol- und Drogenfällen verlangen Amtsärzte häufig Belege, dass sich Ihr Konsumverhalten geändert hat. Üblich sind – je nach Fall und Bundesland unterschiedlich kombiniert:
Praxis-Tipp: Klären Sie vor Beginn mit dem Amtsarzt, welche Nachweise in welcher Form und über welchen Zeitraum verlangt werden – und sammeln Sie alle Befunde lückenlos. Selbst organisierte, aber unpassende Belege (falsches Labor, falscher Zeitraum) kosten Geld und werden mitunter nicht anerkannt.
Rechnen Sie – je nach Auflagen – mit mehreren Posten: der VPU selbst (tariflich geregelt, niedriger bis mittlerer dreistelliger Betrag), ggf. Nachschulung, amtsärztlichen Gebühren sowie Laborkosten für Nachweise. Ein negativer erster Antritt bedeutet: Vieles davon fällt noch einmal an – der stärkste Grund, gut vorbereitet hinzugehen.
Wir trainieren mit Ihnen beide Teile der Untersuchung: alle gängigen Computertest-Formate und das Explorationsgespräch in realistischer Simulation – 100 % online, österreichweit. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenloses Erstgespräch anfragenNein. Die Stellungnahme wird an Amtsarzt bzw. Behörde übermittelt – in der Praxis meist innerhalb von ein bis zwei Wochen. Sie erfahren das Ergebnis über die Behörde.
Ja. Die VPU dürfen nur ermächtigte Stellen durchführen, aber unter diesen haben Sie die freie Wahl – unabhängig vom Wohnbezirk. Wartezeiten und Erfahrungsberichte zu vergleichen lohnt sich.
Die Testformate und die grundsätzliche Bedienung (Farbtasten, Töne, Pedale) sind vergleichbar, die Hardware kann sich im Detail unterscheiden. Wer die Aufgabentypen kennt und geübt hat, kommt mit jedem Gerät zurecht – vor Ort gibt es zudem eine kurze Übungsphase.
Die VPU ist eine Untersuchung mit Ergebnis (Stellungnahme zur Eignung), die Nachschulung ein verpflichtendes Kursprogramm ohne Prüfungscharakter. Je nach Anlassfall wird eines von beidem oder beides angeordnet.
Ohne die angeordneten Nachweise kann die Behörde die Eignung nicht positiv beurteilen – der Führerschein bleibt dann entzogen bzw. wird nicht wiedererteilt. Aussitzen verlängert das Verfahren nur.
Weitere Ratgeber
Themen: VPU wegen Alkohol · VPU wegen Drogen · VPU nicht bestanden · VPU Klasse D
Nach Bundesland: Wien · Graz · Linz · Salzburg · Innsbruck