Ein negatives Ergebnis bei der verkehrspsychologischen Untersuchung fühlt sich wie eine Sackgasse an – ist es aber nicht. Hier erfahren Sie, was das Ergebnis wirklich bedeutet, welche Fristen gelten, wann rechtliche Schritte sinnvoll sind und wie Sie den zweiten Antritt gezielt vorbereiten.
Den Überblick behalten
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Bei der VPU gibt es kein Zeugnis mit Noten. Die Untersuchungsstelle erstellt eine verkehrspsychologische Stellungnahme darüber, ob Sie aus verkehrspsychologischer Sicht zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet erscheinen. Fällt diese Stellungnahme negativ aus, heißt das zunächst nur: Zum Untersuchungszeitpunkt haben die Ergebnisse nicht ausgereicht – nicht, dass Sie dauerhaft ungeeignet wären.
Entscheidend ist, woran es gelegen hat. Die VPU besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Teilen, und die Konsequenzen unterscheiden sich deutlich:
Wichtigster erster Schritt: Lassen Sie sich das Ergebnis erklären. Fragen Sie bei der Untersuchungsstelle konkret nach, welcher Teil nicht ausgereicht hat und warum. Ohne diese Information bereiten Sie sich beim zweiten Antritt am falschen Ende vor.
Dieser Mythos hält sich hartnäckig – ein starres, gesetzliches „Sperrjahr" gibt es nicht. Wie schnell eine Wiederholung sinnvoll und möglich ist, hängt vom Einzelfall ab:
Nicht jedes Ergebnis ist ein glattes Ja oder Nein. Häufige Formulierungen und ihre praktische Bedeutung:
Lesen Sie Bescheide genau und heben Sie alle Unterlagen auf – die genauen Formulierungen entscheiden über Ihre nächsten Schritte.
Die Stellungnahme geht an den Amtsarzt bzw. die Führerscheinbehörde, die sie in das Gesamtgutachten einbezieht. In der Praxis dauert es meist ein bis zwei Wochen, bis das Ergebnis dort vorliegt und Sie Post bekommen. Hören Sie länger nichts, dürfen Sie freundlich bei der Behörde nachfragen – das beschleunigt manche Verfahren spürbar.
Gegen die verkehrspsychologische Stellungnahme selbst gibt es kein klassisches „Berufungsverfahren" – wohl aber gegen die darauf aufbauenden Bescheide der Behörde. Rechtliche Unterstützung ist vor allem dann sinnvoll, wenn:
Ein auf Führerschein- und Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann Akteneinsicht nehmen und Fristen wahren. Für die fachliche Seite – also den nächsten Antritt – hilft er allerdings nicht: Das ist Trainingssache.
Wir bereiten Sie gezielt auf beide Teile vor – Gesprächssimulation mit Feedback und Training aller gängigen Computertest-Formate. 100 % online, österreichweit. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenloses Erstgespräch anfragenEine gesetzliche Obergrenze für Antritte gibt es nicht – entscheidend ist, was die Behörde in Ihrem Verfahren verlangt. Sinnvoll ist eine Wiederholung aber erst, wenn sich an der Ursache des negativen Ergebnisses wirklich etwas geändert hat.
Im Verfahren ist in der Regel bekannt, dass bereits eine VPU stattgefunden hat – verheimlichen lässt sich das nicht und der Versuch würde im Gespräch massiv schaden. Gehen Sie offen damit um und zeigen Sie, was Sie seither konkret verändert haben.
Das hängt von Stelle und Verfahren ab. Häufig wird die Untersuchung als Ganzes neu durchgeführt, auch wenn nur ein Teil unzureichend war. Fragen Sie direkt bei Ihrer Untersuchungsstelle nach, was in Ihrem Fall gilt.
Die VPU ist tariflich geregelt und kostet bei jedem Antritt erneut – rechnen Sie mit einem niedrigen bis mittleren dreistelligen Betrag, zuzüglich allfälliger Nachweise (Laborwerte, Haaranalysen). Genau deshalb zahlt sich eine gründliche Vorbereitung vor dem nächsten Termin doppelt aus.
In den meisten Fällen liegt das Ergebnis innerhalb von ein bis zwei Wochen bei Amtsarzt bzw. Behörde. Fehlen Unterlagen oder ist die Stelle stark ausgelastet, kann es länger dauern – höfliches Nachfragen ist erlaubt.
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