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VPU für die Klasse D: das Screening für Busfahrer

Wer eine Lenkberechtigung der Klasse D erwerben will, muss zur verkehrspsychologischen Untersuchung – auch ohne Delikt, ohne Entzug, ohne Vorgeschichte. Was dabei geprüft wird, was es kostet und worauf es ankommt.

Leerer Fahrerplatz eines Reisebusses mit Lenkrad und Armaturen, Blick auf einen Betriebshof.
Symbolbild: Wegen der erhöhten Lenkverantwortung verlangt der Gesetzgeber für die Klasse D eine verkehrspsychologische Stellungnahme.

Warum überhaupt eine Untersuchung?

Die Klasse D berechtigt zum Lenken von Bussen – und damit zur Beförderung von Menschen. Der Gesetzgeber ordnet sie deshalb der Gruppe 2 zu, der Gruppe mit erhöhter Lenkverantwortung. Nach § 14 FSG-GV ist von Bewerbern um die Klasse D jedenfalls eine verkehrspsychologische Stellungnahme zu erbringen.

Das ist der entscheidende Unterschied zu den meisten anderen Anlässen: Hier geht es nicht um die Aufarbeitung eines Delikts. Niemand hat Ihnen etwas vorzuwerfen. Es geht um die Frage, ob Sie den besonderen Anforderungen des Berufs gewachsen sind.

Gut zu wissen: Für die Klasse D ist in der Regel nur ein Screening vorgesehen – nicht die vollständige VPU wie nach einem Führerscheinentzug. Der Umfang ist deutlich geringer, der Ablauf kürzer.

Was wird geprüft?

§ 18 FSG-GV legt fest, worauf es ankommt. Beim Screening für die Klasse D steht die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit im Mittelpunkt:

Dazu kommt ein Gespräch mit einer Verkehrspsychologin oder einem Verkehrspsychologen, das dem Anlass angepasst ist. Bewertet werden dabei unter anderem soziales Verantwortungsbewusstsein, Selbstkontrolle, psychische Stabilität und Risikobereitschaft.

Was kostet das D-Screening?

Die Tarife sind in § 23 FSG-GV gesetzlich festgelegt und für alle ermächtigten Stellen verbindlich – Sie können also nicht nach dem günstigsten Anbieter suchen:

Screening Klasse D: € 156,– (€ 130,– netto zzgl. 20 % USt.)

Zum Vergleich: Die vollständige VPU nach einem Führerscheinentzug kostet € 576,– (€ 480,– netto). Das Screening für die Klasse D ist also deutlich günstiger, weil nur ein Teil der Untersuchung durchlaufen wird.

Tarife nach § 23 FSG-GV in der Fassung BGBl. II Nr. 209/2024. Maßgeblich ist immer der am Untersuchungstag geltende Stand.

Wie läuft es ab?

  1. Amtsärztliche Untersuchung – der Amtsarzt fordert die verkehrspsychologische Stellungnahme an.
  2. Termin bei einer ermächtigten Stelle – Sie haben österreichweit die freie Wahl.
  3. Leistungstests am Computer – Reaktion, Überblick, Konzentration, Belastbarkeit.
  4. Gespräch mit der Verkehrspsychologin oder dem Verkehrspsychologen.
  5. Stellungnahme – das Original geht direkt an die Behörde, nicht an Sie (§ 18 Abs. 5 FSG-GV).

Woran scheitern Bewerber?

Fast nie an mangelnder Eignung – sondern an der Testsituation selbst. Drei Muster kommen immer wieder vor:

Die Formate sind völlig ungewohnt

Ein Bedienpult mit Joysticks, Farb- und Tontasten, dazu Aufgaben, die man so noch nie gesehen hat. Wer die ersten Minuten damit verbringt, das Gerät zu verstehen, verliert Punkte, während bereits gemessen wird.

Der Zeitdruck wird unterschätzt

Die Aufgaben sind einzeln betrachtet einfach. Anspruchsvoll werden sie durch Tempo und Dauer – genau das prüft die Belastbarkeit.

Nervosität

Wenn der künftige Arbeitsplatz vom Ergebnis abhängt, steigt die Anspannung. Unter Stress sinkt die Reaktionsleistung messbar – wer die Abläufe kennt, bleibt ruhiger und schneidet allein dadurch besser ab.

Aus eigener Erfahrung: Ich bin bei meiner eigenen VPU am Leistungsteil gescheitert – nicht am Gespräch. In meinem Gutachten stand, ein kognitives Training sei angeraten. Nur: Es gab keines. Also habe ich auf eigene Faust geübt und bin fünf Wochen später bestanden wieder herausgegangen. Genau diese Erfahrung steckt heute in unserem Trainingsprogramm.

Wie kann man sich vorbereiten?

Die geprüften Fähigkeiten sind trainierbar – das ist der wichtigste Punkt. Reaktion, Konzentration und Überblicksgewinnung verbessern sich messbar durch regelmäßiges Üben, ähnlich wie ein Muskel.

Wichtig ist dabei, die richtigen Formate zu üben: Determinationstest, Linienverfolgung, Überblicksgewinnung und Reaktionstest haben mit Handyspielen oder allgemeinen Gehirnjogging-Apps wenig zu tun. Wer die tatsächlichen Aufgabentypen kennt, geht deutlich gelassener an das Gerät.

Die Empfehlung aus der Praxis: lieber zwei Wochen lang täglich 15 Minuten als ein Intensivwochenende kurz vor dem Termin.

Was in unserem Training enthalten ist

Alle Testformate, die beim D-Screening vorkommen können, sind in unserem Leistungsumfang bereits enthalten – Sie brauchen kein gesondertes Paket für die Klasse D:

Dazu kommen die Auswertung nach jeder Einheit, ein daraus abgeleiteter Übungsplan und die Vorbereitung auf das Gespräch. Der Zugang zum Übungsbereich läuft online und rund um die Uhr – Sie üben, wann es in Ihren Dienstplan passt.

Hinweis: Unser Programm ist auf die vollständige VPU ausgelegt und deckt das D-Screening damit vollständig ab. Falls Sie ausschließlich den Leistungsteil trainieren möchten, sprechen Sie uns im kostenlosen Erstgespräch darauf an – wir finden eine passende Lösung.

Gezielt auf das D-Screening vorbereiten

Wir trainieren alle gängigen Leistungstest-Formate – online, in Ihrem Tempo, bis die Abläufe sitzen. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Kostenloses Erstgespräch

Häufige Fragen

Muss ich das D-Screening auch machen, wenn ich schon lange Auto fahre?

Ja. Die verkehrspsychologische Stellungnahme ist bei Bewerbern um die Klasse D nach § 14 FSG-GV unabhängig von der bisherigen Fahrpraxis zu erbringen.

Was passiert, wenn das Ergebnis negativ ausfällt?

Die Stellungnahme geht an die Behörde, die über die Erteilung entscheidet. Ein negatives Ergebnis bedeutet nicht automatisch das Ende – häufig ist eine Wiederholung nach einer gewissen Frist möglich. Die konkreten Bedingungen nennt Ihnen die Behörde beziehungsweise der Amtsarzt.

Kann ich die Untersuchungsstelle frei wählen?

Ja, Sie sind österreichweit nicht an ein Bundesland gebunden. Die Tarife sind ohnehin gesetzlich festgelegt und überall gleich.

Bekomme ich das Gutachten selbst?

Das Original geht laut § 18 Abs. 5 FSG-GV direkt an die zuständige Behörde. Über eine Kopie für Ihre Unterlagen sprechen Sie am besten direkt mit der Untersuchungsstelle.

Gilt das auch für die Klasse C (LKW)?

Die Klasse C gehört ebenfalls zur Gruppe 2 mit erhöhter Lenkverantwortung, eine verkehrspsychologische Stellungnahme ist dort aber nicht generell vorgeschrieben. Sie kann jedoch verlangt werden, wenn der Amtsarzt Zweifel an der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit hat.

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Dieser Ratgeber informiert allgemein über die verkehrspsychologische Untersuchung für die Klasse D in Österreich. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine verbindliche Auskunft der zuständigen Behörde oder des Amtsarztes. Angaben zu Tarifen und Rechtslage: Stand August 2026. Wir sind keine ermächtigte verkehrspsychologische Untersuchungsstelle und führen keine Untersuchungen durch.