Ein Abend, eine Kontrolle, ein Wert über der Grenze – und plötzlich hängt der Führerschein an einer verkehrspsychologischen Untersuchung. Hier erfahren Sie, ab welchem Promillewert die VPU verpflichtend ist, was auf Sie zukommt und worauf es im Gespräch mit dem Verkehrspsychologen wirklich ankommt.
Ihr Weg zurück zum Führerschein – kompakt als PDF
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In Österreich richtet sich die Konsequenz eines Alkoholdelikts nach dem gemessenen Wert. Als Orientierung – die genauen Maßnahmen legt die Behörde in Ihrem Bescheid fest:
| Alkoholisierung | Typische Folgen (Ersttäter) |
|---|---|
| 0,5 – 0,79 ‰ | Geldstrafe; bei erschwerenden Umständen weitere Maßnahmen. In der Regel keine VPU. |
| 0,8 – 1,19 ‰ | Geldstrafe und Führerscheinentzug (im Regelfall 1 Monat). |
| 1,2 – 1,59 ‰ | Entzug im Regelfall 4 Monate plus verpflichtende Nachschulung. |
| ab 1,6 ‰ (bzw. 0,8 mg/l Atemluft) | Entzug im Regelfall mindestens 6 Monate, Nachschulung, VPU und amtsärztliches Gutachten. |
| Verweigerung von Alkomat / Untersuchung | Wird wie der höchste Wert behandelt: mindestens 6 Monate Entzug, Nachschulung, VPU, amtsärztliches Gutachten. |
Bei Wiederholungsdelikten verlängern sich die Entzugszeiten deutlich, und die VPU kann auch bei niedrigeren Werten angeordnet werden. Auch nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss fällt die Beurteilung strenger aus.
Die Untersuchung besteht aus zwei Teilen – und beide müssen passen:
Reaktionsfähigkeit, Konzentration, Überblicksgewinnung und Belastbarkeit werden an Testgeräten geprüft (u. a. Formate wie der Determinationstest). Diese Formate sind trainierbar – wer sie kennt, verliert am Testtag keine Punkte an die Nervosität. Den genauen Ablauf beschreiben wir im Ratgeber VPU-Ablauf in Österreich.
Beim Alkoholdelikt schaut der Verkehrspsychologe vor allem auf drei Dinge:
Der häufigste Fehler: den Vorfall kleinreden. Wer im Gespräch den eigenen Promillewert anzweifelt, die Fahrt als „einmaligen Ausrutscher ohne tiefere Ursache" darstellt oder einstudierte Musterantworten liefert, riskiert eine negative Stellungnahme – selbst mit guten Testergebnissen. Glaubwürdige, selbstkritische Aufarbeitung zählt mehr als perfekte Formulierungen.
Je nach Fall verlangt der Amtsarzt Belege für ein geändertes Konsumverhalten – etwa Leberwerte und CDT aus dem Blut, Harnbefunde auf Alkoholmarker (z. B. EtG) oder Haaranalysen. Wichtig: Diese Nachweise brauchen Vorlaufzeit. Klären Sie früh, was verlangt wird, und beginnen Sie rechtzeitig – fehlende oder unpassende Befunde verzögern das Verfahren um Monate.
Die Nachschulung ist ein verpflichtendes Kursprogramm in der Gruppe – ohne Prüfungscharakter, wer teilnimmt, hat sie absolviert. Die VPU dagegen ist eine Untersuchung mit Ergebnis: Die Stellungnahme kann positiv oder negativ ausfallen. Ab 1,6 ‰ (oder bei Verweigerung) brauchen Sie in der Regel beides.
Fällt die Stellungnahme negativ aus, bleibt der Führerschein weg – und beim nächsten Antritt zahlen Sie die Untersuchung komplett noch einmal, nach einer Wartezeit von meist mehreren Monaten. Was dann zu tun ist, lesen Sie im Ratgeber VPU nicht bestanden – was jetzt?. Der bessere Weg: gleich beim ersten Mal vorbereitet antreten.
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Kostenloses Erstgespräch anfragenNicht in jedem Fall. Entscheidend ist, dass Ihr Umgang mit Alkohol zur Vorgeschichte passt und glaubhaft unproblematisch ist. Bei hohen Werten oder Hinweisen auf ein Alkoholproblem verlangen Amtsärzte allerdings häufig belegte Abstinenz über einen bestimmten Zeitraum. Maßgeblich ist, was in Ihrem Fall angeordnet wurde.
Nein. Behauptungen ohne nachvollziehbare Begründung wirken einstudiert. Der Psychologe fragt nach: seit wann, warum, wie gehen Sie mit Situationen um, in denen früher getrunken wurde? Glaubwürdig ist, wer konkrete Beispiele und eine schlüssige Entwicklung schildern kann – und wessen Angaben zu den Laborbefunden passen.
Mindestens so lange wie die im Bescheid festgelegte Entzugsdauer. Praktisch kommt Zeit für Nachschulung, VPU-Termin, ggf. Abstinenznachweise und das amtsärztliche Gutachten dazu. Wer Termine früh vereinbart und Nachweise rechtzeitig startet, verkürzt das Verfahren spürbar.
Ja – entscheidend ist nicht allein die verstrichene Zeit, sondern die Qualität Ihrer Aufarbeitung. Allerdings gilt: Eine Verhaltensänderung, die erst wenige Wochen alt ist, muss besonders gut begründet und belegt sein.
Die vollständige VPU nach einem Alkohol- oder Drogendelikt liegt tariflich bei rund 576 Euro (Stand Juli 2026, je nach Stelle leicht unterschiedlich). Dazu kommen ggf. Nachschulung, amtsärztliche Gebühren und Laborkosten. Bei negativem Ergebnis fällt die VPU beim nächsten Antritt erneut an.
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Themen: VPU-Ablauf · VPU wegen Drogen · VPU nicht bestanden · VPU Klasse D
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