Eine Anhaltung, ein positiver Drogentest, der Führerschein weg – und im Bescheid stehen VPU, amtsärztliches Gutachten und Abstinenznachweise. Hier erfahren Sie, wie das Verfahren nach einem Drogendelikt abläuft, welche Nachweise typisch sind und worauf der Verkehrspsychologe im Gespräch besonders achtet.
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Anders als beim Alkohol gibt es bei Suchtmitteln keine Promillestufen: Wer durch Suchtgift beeinträchtigt ein Fahrzeug lenkt, begeht ein schweres Delikt – unabhängig von der Menge. Festgestellt wird die Beeinträchtigung in der Regel durch die klinische Untersuchung beim Amtsarzt und eine Blutprobe. Die Folgen sind üblicherweise:
Auch ohne Fahrt kann es zur Eignungsprüfung kommen – etwa wenn die Behörde durch Suchtgift-Vormerkungen oder Mitteilungen Zweifel an Ihrer gesundheitlichen Eignung hat. Was konkret verlangt wird, steht in Ihrem Bescheid; den Gesamtablauf finden Sie im Ratgeber VPU-Ablauf in Österreich.
Bei Suchtmitteldelikten verlangen Amtsärzte fast immer belegte Abstinenz über einen bestimmten Zeitraum – häufig mehrere Monate, im Einzelfall länger. Üblich sind:
Der teuerste Fehler: zu spät anfangen. Abstinenz lässt sich nicht rückwirkend belegen – jede Woche, die Sie warten, verlängert das Verfahren. Klären Sie sofort mit dem Amtsarzt, welche Nachweise in welcher Form (welches Labor, welche Abstände, welcher Zeitraum) verlangt werden, und beginnen Sie umgehend. Selbst organisierte, aber unpassende Befunde werden mitunter nicht anerkannt.
Cannabis ist der häufigste Anlassfall – und tückisch: THC-Abbauprodukte sind je nach Konsummuster deutlich länger nachweisbar als die Wirkung anhält. Auch wer sich „nüchtern" fühlt, kann positiv getestet werden. Vorsicht außerdem bei CBD-Produkten: Sie können THC-Spuren enthalten und Laborwerte verfälschen. Wer Abstinenznachweise sammelt, sollte konsequent auf alle Hanfprodukte verzichten.
Zur Rechtslage: In Österreich gibt es keinen THC-Grenzwert
Beim Alkohol nennt das Gesetz klare Zahlen – 0,5 bzw. 0,8 Promille. Für Suchtmittel ist das anders: § 5 StVO stellt darauf ab, ob jemand beeinträchtigt gefahren ist. Ob das der Fall war, beurteilt ein Amtsarzt bei der klinischen Untersuchung; der Laborwert allein entscheidet nicht, fließt aber in die Beurteilung ein.
Das führt in der Praxis zu Fällen, in denen der Konsum Tage zurücklag. Deutschland hat hier seit 2024 einen gesetzlichen Wert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum eingeführt; in Österreich wird über eine vergleichbare Regelung diskutiert, unter anderem im Rahmen eines laufenden Volksbegehrens. Für Ihr Verfahren gilt aber die heutige Rechtslage – und die kennt keinen Grenzwert, unterhalb dessen Sie sicher wären.
Reaktionsfähigkeit, Konzentration, Überblicksgewinnung und Belastbarkeit am Testgerät – dieselben Formate wie bei allen Anlassfällen (u. a. Determinationstest). Sie sind trainierbar; wer die Aufgabentypen kennt, verliert am Testtag keine Punkte an die Nervosität.
Beim Drogendelikt schaut der Verkehrspsychologe genauer hin als bei vielen anderen Anlässen:
Häufiger Irrtum: „Die Tests sind das Problem." Bei Drogendelikten kippt die Stellungnahme meist im Gespräch – an widersprüchlichen Angaben, erkennbar einstudierten Antworten oder einer Konsumgeschichte, die nicht zu den Laborwerten passt. Glaubwürdige, selbstkritische Aufarbeitung zählt mehr als perfekte Formulierungen.
Ärztlich verordnete Medikamente – auch Substitutionsbehandlungen oder medizinisches Cannabis – bedeuten nicht automatisch, dass Sie ungeeignet sind. Hier zählt die ärztliche Gesamtbeurteilung: stabile Einstellung, Therapietreue und keine verkehrsrelevante Beeinträchtigung. Legen Sie entsprechende Befunde und Bestätigungen Ihres behandelnden Arztes vollständig vor und sprechen Sie das Thema beim Amtsarzt offen an.
Fällt die Stellungnahme negativ aus, bleibt der Führerschein weg – und beim nächsten Antritt zahlen Sie die Untersuchung (rund 576 Euro, Stand Juli 2026) komplett noch einmal, nach einer Wartezeit von meist mehreren Monaten. Auch die Abstinenzfrist läuft dann faktisch weiter. Was in diesem Fall zu tun ist: VPU nicht bestanden – was jetzt?
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Kostenloses Erstgespräch anfragenDas legt der Amtsarzt im Einzelfall fest – üblich sind mehrere Monate, je nach Vorgeschichte auch länger. Entscheidend: früh klären, was genau verlangt wird, und sofort beginnen. Der Zeitraum lässt sich nicht abkürzen oder rückwirkend belegen.
Nein. Cannabis ist in Österreich ein Suchtmittel wie jedes andere im Straßenverkehr – die Anforderungen an Abstinenz und Aufarbeitung sind grundsätzlich dieselben. Durch die lange Nachweisbarkeit von THC ist bei Cannabis sogar besondere Konsequenz nötig.
In der Regel nicht. Bei illegalen Suchtmitteln erwarten Untersucher eine glaubhafte, dauerhafte Abstinenz – nicht nur die Trennung von Konsum und Fahren. Wer den Konsum fortsetzt, hat kaum Chancen auf eine positive Stellungnahme.
Dann beginnt der Nachweiszeitraum praktisch von vorn, und die Glaubwürdigkeit Ihrer Angaben leidet erheblich. Deshalb: Während der Nachweisphase konsequent auf alle Substanzen verzichten – auch auf CBD- und Hanfprodukte, die Spuren enthalten können.
Nein. Ärztlich verordnete, stabil eingestellte Behandlungen schließen die Eignung nicht automatisch aus. Wichtig sind vollständige ärztliche Befunde und Offenheit gegenüber Amtsarzt und Untersuchungsstelle – verschwiegene Medikation, die im Labor auftaucht, ist das größere Problem.
Die vollständige VPU liegt tariflich bei rund 576 Euro (Stand Juli 2026). Dazu kommen Nachschulung, amtsärztliche Gebühren und – bei Drogendelikten oft der größte Posten – die Laborkosten für Harn- und Haaranalysen über den gesamten Nachweiszeitraum.
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Themen: VPU-Ablauf · VPU wegen Alkohol · VPU nicht bestanden · VPU Klasse D
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