Die vollständige VPU kostet 576 Euro – gesetzlich festgelegt, bei jeder Untersuchungsstelle gleich. Das ist aber nur ein Posten. Mit Amtsarzt, Nachschulung, Abstinenznachweisen und Behördengebühren liegt der Weg zurück zum Führerschein meist zwischen 1.300 und 2.000 Euro. Hier steht, was wofür anfällt, welche Beträge im Gesetz stehen und wo Sie wirklich sparen können.
Die VPU-Tarife nach § 23 Abs. 3 FSG-GV (netto laut Verordnung, brutto mit 20 % USt – den Bruttobetrag zahlen Sie)
| Untersuchung | Netto | Brutto | Wann |
|---|---|---|---|
| Vollständige VPU (Leistungstests + Persönlichkeit + Gespräch) | 480 € | 576 € | Regelfall nach Entzug wegen Alkohol oder Drogen |
| Nur Bereitschaft zur Verkehrsanpassung (Persönlichkeitsuntersuchung + Gespräch) | 300 € | 360 € | wenn die Behörde nur diesen Teil anordnet, etwa bei einer Wiederholung |
| Nur kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit (Computertests) | 181 € | 217,20 € | wenn nur der Leistungsteil wiederholt wird oder der Amtsarzt nur diesen anfordert |
| Screening (Klasse D, Bus) | 130 € | 156 € | Bewerber um die Klasse D, siehe D-Screening |
Fassung BGBl. II Nr. 209/2024, in Kraft seit 1. August 2024. Maßgeblich ist der am Untersuchungstag geltende Stand.
Die Tarife stehen in der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung und gelten für alle vom Verkehrsministerium ermächtigten Untersuchungsstellen – ob Kuratorium für Verkehrssicherheit, INFAR, ÖAMTC-Partner oder ein privates Institut. Es gibt keine Aktionen, keine Rabatte, keine „günstigere" Stelle. Wer Ihnen eine billigere VPU anbietet, ist entweder keine ermächtigte Stelle oder spricht von einem kleineren Untersuchungsumfang.
Zwei Regeln, die Geld kosten können, wenn man sie nicht kennt:
Die VPU steht nie allein. Je nach Anlass kommen diese Posten dazu:
Für das amtsärztliche Gutachten auf Grund einer verkehrspsychologischen Stellungnahme zahlen Sie vor der Zuweisung zum Amtsarzt 47,20 € an die Behörde, mit Beobachtungsfahrt zusätzlich 18 € (§ 23 Abs. 2 FSG-GV). Ordnet der Amtsarzt eine fachärztliche Stellungnahme an – etwa psychiatrisch bei Drogen –, kommt deren Honorar dazu; Praxen nennen dafür Beträge zwischen 220 und rund 600 Euro, die Krankenkasse zahlt das nicht. Ablauf und Fachärzte nach Bundesland: Psychiatrische Stellungnahme für den Führerschein.
Die Nachschulung ist bei Alkohol ab 1,2 Promille, bei Drogen und bei Probeführerschein-Delikten verpflichtend. Die Verordnung legt die Gebühr je Kurseinheit fest (43 bis 48 Euro in der Gruppe, § 11 FSG-NV); die ermächtigten Anbieter verrechnen einheitlich 645 € für die Kurse wegen Alkohol, Drogen oder Verkehrsauffälligkeit und 258 € für die kürzere Nachschulung nach dem Vormerksystem. Wer innerhalb von fünf Jahren zum zweiten Mal muss, bekommt eine zusätzliche Sitzung verrechnet.
Bei Alkohol- und Drogenanlässen verlangt der Amtsarzt häufig Nachweise über einen Zeitraum von Monaten. Die Preise sind nicht geregelt, Richtwerte aus Österreich:
Klären Sie vor dem ersten Befund mit dem Amtsarzt, welches Labor und welcher Zeitraum anerkannt werden. Ein Befund vom falschen Labor ist Geld, das weg ist.
Wurde der Führerschein für höchstens 18 Monate entzogen, bekommen Sie den alten Führerschein zurück: Wiederausfolgung 59 €. Bei einer längeren Entziehung ist die Lenkberechtigung erloschen; die Wiedererteilung kostet 90 €, und Sie müssen die praktische Fahrprüfung noch einmal ablegen – mit Prüfgebühr und meist einigen Fahrstunden.
Nicht Teil der Wiedererteilung, aber Teil der Rechnung: die Verwaltungsstrafe. Sie liegt bei Alkohol ab 1,6 Promille zwischen 1.600 und 5.900 €, bei 1,2 bis 1,6 Promille zwischen 1.200 und 4.400 €, bei Fahren unter Suchtgifteinfluss zwischen 800 und 3.700 € (§ 99 StVO).
Ohne Strafe, ohne Fahrtkosten, ohne Arbeitsausfall – nur das, was der Weg zurück zum Führerschein kostet.
Beispiel 1: Entzug wegen Alkohol, 1,6 Promille oder mehr
| Nachschulung | 645,00 € |
| Vollständige VPU | 576,00 € |
| Amtsärztliches Gutachten | 47,20 € |
| Wiederausfolgung des Führerscheins | 59,00 € |
| Summe | 1.327,20 € |
Verlangt der Amtsarzt Abstinenznachweise, kommen je nach Auflage 100 bis 500 € dazu.
Beispiel 2: Entzug wegen THC oder anderer Drogen
| Vollständige VPU | 576,00 € |
| Nachschulung | 645,00 € |
| Amtsärztliches Gutachten | 47,20 € |
| Abstinenznachweise, z. B. sechs Harnbefunde oder eine Haaranalyse | 270,00 € bis 400,00 € |
| Wiederausfolgung des Führerscheins | 59,00 € |
| Summe | rund 1.600 € bis 1.730 € |
Kommt eine psychiatrische Stellungnahme dazu, liegen Sie bei rund 2.000 €. Wird die Lenkberechtigung danach befristet erteilt, laufen die Nachweise im Beobachtungszeitraum weiter.
Beispiel 3: Klasse D, kein Delikt
| Verkehrspsychologisches Screening | 156,00 € |
| Ärztliches Gutachten Gruppe 2 beim sachverständigen Arzt | 50,00 € |
| Summe | 206,00 € |
Ohne Fahrschule und Prüfungsgebühren für die Klasse D selbst.
Fällt die VPU negativ aus, ordnet die Behörde an, welcher Teil wiederholt wird. Dann zahlen Sie den jeweiligen Tarif noch einmal: 217,20 € für die Computertests, 360 € für den Persönlichkeitsteil mit Gespräch oder wieder 576 € für die vollständige Untersuchung. Dazu kommt meist ein zweites amtsärztliches Gutachten mit 47,20 €. Und dazu kommt Zeit: Eine weitere Untersuchung innerhalb von zwölf Monaten ist nur auf Anordnung der Behörde möglich, und zwischen zwei Antritten liegen in der Praxis Wochen bis Monate ohne Führerschein.
Deshalb ist die teuerste VPU nicht die mit 576 €, sondern die, die man zweimal macht. Woran Antritte scheitern und wie sich das vermeiden lässt, steht im Ratgeber VPU nicht bestanden.
Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns Ihren Fall an und sagen ehrlich, ob und welche Vorbereitung sich für Sie lohnt.
Kostenloses ErstgesprächDie vollständige verkehrspsychologische Untersuchung kostet 576 € brutto (480 € netto), festgelegt in § 23 Abs. 3 FSG-GV und für alle ermächtigten Stellen gleich. Teiluntersuchungen kosten 217,20 € (Leistungstests) oder 360 € (Persönlichkeitsteil), das Screening für die Klasse D 156 €.
Spätestens, bevor die Stellungnahme an die Behörde geht: Die Untersuchungsstelle darf sie erst nach vollständiger Bezahlung übermitteln. Viele Stellen verlangen die Zahlung am Untersuchungstag. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach Zahlungsart und Ratenmöglichkeit.
Die Wiederholung kostet je nach Anordnung der Behörde 217,20 €, 360 € oder 576 €, dazu in der Regel ein weiteres amtsärztliches Gutachten mit 47,20 €. Die größere Rechnung ist die Zeit: Zwischen zwei Antritten liegen meist Wochen bis Monate.
Nein. Der Tarif ist gesetzlich festgelegt und gilt für jede ermächtigte Stelle. Preisunterschiede gibt es nur beim Umfang, und den bestimmt der Amtsarzt beziehungsweise die Behörde.
Nein. VPU, amtsärztliches Gutachten, Nachschulung und Abstinenznachweise sind keine Leistungen der Krankenversicherung und immer selbst zu zahlen.
Nach einem Alkoholdelikt ab 1,6 Promille rund 1.330 € ohne Abstinenznachweise, nach einem Drogendelikt meist 1.600 bis 2.000 € – jeweils ohne die Verwaltungsstrafe, die bei 800 bis 5.900 € liegt. Die Beispiele oben zeigen die einzelnen Posten.