Wer zum ersten Mal mit 0,8 bis 1,19 Promille angehalten wird, verliert den Führerschein für mindestens einen Monat und bekommt im Bescheid eine Auflage: das Verkehrscoaching. Es ist die mildeste der Maßnahmen nach einem Alkoholdelikt – ein einziger Termin bei einer Rettungsorganisation, kein Test, kein Gutachten. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtsgrundlage, den Unterschied zu Nachschulung und VPU, den Ablauf der vier Einheiten, die gesetzlich festgelegten Kosten und was Sie tun müssen, damit der Führerschein pünktlich zurückkommt.
Das Wichtigste in Kürze
Die Rechtsgrundlage ist § 24 Abs. 3 des Führerscheingesetzes. Danach hat die Führerscheinbehörde bei der erstmaligen Übertretung nach § 99 Abs. 1b StVO – also bei 0,8 bis unter 1,2 Promille – ein Verkehrscoaching „zur Bewusstmachung der besonderen Gefahren des Lenkens von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss“ anzuordnen. Die Anordnung steht im Entzugsbescheid, meist in einem Satz mit der Entzugsdauer.
Drei Ausnahmen führen statt zum Verkehrscoaching zur strengeren Nachschulung:
Zwischen 0,5 und 0,79 Promille gibt es weder Entzug noch Verkehrscoaching, sondern eine Geldstrafe und eine Vormerkung. Die ganze Staffel steht im Ratgeber Promillegrenze.
| Maßnahme | Anlass | Umfang | Wer | Kosten |
|---|---|---|---|---|
| Verkehrscoaching | erstmals 0,8 bis 1,19 ‰, kein Probeführerschein | ein halber Tag, mindestens 4 Einheiten zu 50 Minuten, Gruppe von 4 bis 12 | Rotes Kreuz, Samariterbund, Johanniter, Malteser mit Ärzten bzw. Notfallsanitätern und Psychologen | 132 Euro |
| Nachschulung | ab 1,2 ‰, Probeführerschein, Wiederholung, Drogen, schwere Raserei | 4 Gruppensitzungen über mindestens 22 Tage | ermächtigte verkehrspsychologische Institute | 645 Euro |
| Verkehrspsychologische Untersuchung | ab 1,6 ‰, Verweigerung, meist Drogen, Wiederholungstäter | Computertests und Explorationsgespräch, zwei bis drei Stunden, endet mit Gutachten | ermächtigte Untersuchungsstellen | 576 Euro |
Der Unterschied liegt nicht nur im Preis: Verkehrscoaching und Nachschulung sind Kurse, die man durch Anwesenheit und Mitarbeit besteht. Die VPU ist eine Prüfung, die man nicht bestehen kann – rund ein Drittel fällt beim ersten Antritt durch. Wer nur zum Verkehrscoaching muss, hat also die einfachste Auflage erwischt.
Inhalt und Ablauf regelt die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung in den §§ 14 und 15. Der Kurs hat zwei gleich lange Teile:
Der medizinische Teil. Ein Arzt oder Notfallsanitäter der Rettungsorganisation berichtet aus der eigenen Einsatzpraxis, welche Unfallfolgen Alkohol am Steuer hat, und erklärt, was Alkohol im Körper bewirkt: Abbau, Restalkohol, Reaktionszeit, Sehfeld, Selbstüberschätzung. Ziel ist nach dem Wortlaut der Verordnung das „Bewusstsein für die Notwendigkeit von verantwortungsvollem Handeln im Straßenverkehr“. Es sind keine Prüfungsfragen zu beantworten.
Der psychologische Teil. Ein Psychologe nach dem Psychologengesetz 2013 arbeitet mit der Gruppe daran, wie es zur Fahrt gekommen ist und wie Trinken und Fahren künftig zuverlässig getrennt bleiben: eigene Trinkgewohnheiten, typische Situationen, konkrete Alternativen wie Taxi, Fahrgemeinschaft oder Übernachtung. Die Verordnung verlangt eine „reflexive Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten“ und die gemeinsame Erarbeitung von Handlungsalternativen.
Die Bestätigung. Am Ende stellt die Organisation eine Kursbesuchsbestätigung aus – aber nur, wenn Sie die ganze Zeit anwesend waren, ausreichend mitgearbeitet und die Gebühr bezahlt haben (§ 15 Abs. 5 FSG-DV). Wer zu spät kommt, früher geht oder den Kurs stört, bekommt keine Bestätigung und muss den Termin wiederholen.
Die vier Kurseinheiten zu je 50 Minuten finden an einem Vormittag oder Nachmittag statt, viele Anbieter führen Kurse auch am Samstag durch. In begründeten Einzelfällen, etwa bei fehlender Gruppenfähigkeit oder Sprachschwierigkeiten, ist ein Einzelkurs mit mindestens zwei Einheiten möglich. Fremdsprachige Teilnehmer können einen Dolmetscher beiziehen lassen, die Kosten dafür tragen sie selbst.
Anders als Nachschulung und VPU, die bei verkehrspsychologischen Instituten stattfinden, liegt das Verkehrscoaching bei den Rettungsorganisationen. § 15 Abs. 2 FSG-DV verweist auf die im Sanitätergesetz genannten Organisationen:
Welche Organisation Sie wählen, ist Ihnen überlassen; die Behörde schreibt keinen Anbieter vor, und die Bestätigung jeder berechtigten Organisation gilt österreichweit. Je Bundesland finden meist zwei bis drei Kurse im Monat statt, an wechselnden Wochentagen und Uhrzeiten. Nehmen Sie den nächsten erreichbaren Termin, auch wenn er im Nachbarbezirk liegt: Die Frist im Bescheid beträgt in der Praxis meist drei bis vier Monate, und die Kurse sind oft Wochen im Voraus belegt. Zum Kurs mitzubringen sind ein amtlicher Lichtbildausweis und der Bescheid.
Seit 1. August 2024 ist die Gebühr in § 15 Abs. 6 FSG-DV festgelegt und für alle Anbieter gleich: 33 Euro je Kurseinheit und Teilnehmer im Gruppenkurs, also 132 Euro für die vier Einheiten, und 66 Euro je Einheit im Einzelkurs. Das sind Inklusivpreise ohne Zuschläge. Dazu kommen die Kosten des Delikts selbst:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Geldstrafe nach § 99 Abs. 1b StVO | 800 bis 3.700 Euro |
| Verkehrscoaching | 132 Euro |
| Führerscheinentzug | mindestens ein Monat, bei Unfall drei Monate; Lkw und Bus drei Monate |
| Verwaltungsabgaben für Bescheid und Ausfolgung | je nach Behörde einige Dutzend Euro |
| Falls Sie den Führerschein nicht rechtzeitig abgeben | zusätzliche Verwaltungsstrafe |
Zum Vergleich: Die Nachschulung kostet 645 Euro, die VPU 576 Euro, dazu kommen beim Amtsarzt Laborwerte und Gebühren. Die Gesamtrechnung eines Alkoholdelikts steigt zwischen 1,19 und 1,2 Promille also um ein Vielfaches. Alle Stufen im Ratgeber Was die VPU kostet.
Bescheid lesen. Die Führerscheinbehörde – Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, in Wien die Landespolizeidirektion – stellt den Entzugsbescheid zu, oft als Mandatsbescheid. Darin stehen Entzugsdauer, die Anordnung des Verkehrscoachings und eine Frist für die Abgabe des Führerscheins, falls er nicht schon abgenommen wurde. Wie das Verfahren läuft, steht im Ratgeber Führerscheinentzug.
Sofort anmelden. Im Bescheid steht eine Frist, innerhalb derer das Verkehrscoaching absolviert sein muss (§ 24 Abs. 3 FSG). Wird sie versäumt, entzieht die Behörde die Lenkberechtigung so lange, bis der Kurs nachgeholt ist – auch wenn der eigentliche Entzug längst vorbei ist. Melden Sie sich deshalb in der ersten Woche nach dem Bescheid an und nehmen Sie den ersten erreichbaren Termin. Zur Anmeldung brauchen die Anbieter den Bescheid oder zumindest Aktenzahl und Behörde.
Teilnehmen und bezahlen. Pünktlich erscheinen, den ganzen Kurs bleiben, mitmachen. Die Gebühr ist vor Ort oder vorab zu zahlen; ohne Zahlung gibt es keine Bestätigung.
Bestätigung abgeben. Die Kursbesuchsbestätigung bringen Sie zur Behörde oder schicken sie ein, am besten noch vor Ablauf des Entzugs. Die Organisationen melden die Kurse zwar halbjährlich gesammelt an die Behörde, für Ihren Akt zählt aber Ihre Bestätigung. Den Führerschein bekommen Sie nach Ende der Entzugsdauer ausgefolgt; vorher mit dem Auto zur Behörde zu fahren ist Fahren ohne Lenkberechtigung.
Das Verkehrscoaching ist ein einzelner halber Tag bei einer Rettungsorganisation für den ersten Verstoß zwischen 0,8 und 1,19 Promille und kostet 132 Euro. Die Nachschulung sind vier Gruppensitzungen über mindestens 22 Tage bei einem verkehrspsychologischen Institut für 645 Euro, vorgesehen ab 1,2 Promille, beim Probeführerschein und im Wiederholungsfall.
Nein. Es gibt keine Prüfung, keine Computertests und kein Gutachten. Die Bestätigung bekommt, wer vollständig anwesend ist, mitarbeitet und die Gebühr bezahlt hat.
Mindestens vier Kurseinheiten zu je 50 Minuten an einem halben Tag, mit Pausen etwa vier bis fünf Stunden. Der Einzelkurs dauert mindestens zwei Einheiten.
Seit August 2024 gesetzlich festgelegt: 33 Euro je Einheit im Gruppenkurs, also 132 Euro, und 66 Euro je Einheit im Einzelkurs. Alle Anbieter verlangen denselben Preis.
Nach Ablauf der Entzugsdauer wird der Führerschein ausgefolgt. Für das Verkehrscoaching setzt die Behörde eine eigene Frist; versäumen Sie sie, wird die Lenkberechtigung erneut entzogen, bis Sie den Kurs nachgeholt haben. Melden Sie sich deshalb sofort nach dem Bescheid an.
Nein. Probeführerscheinbesitzer bekommen bei jedem Alkoholdelikt eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit um ein Jahr, das Verkehrscoaching ist für sie nicht vorgesehen.
Nein. Die Verordnung verlangt eine Veranstaltung in geeigneten Räumlichkeiten mit Ärzten oder Notfallsanitätern und Psychologen vor Ort. Online-Angebote, die ein Verkehrscoaching ersetzen wollen, werden von der Behörde nicht anerkannt.
Nach dem Verkehrscoaching gilt fünf Jahre lang Bewährung. Wer danach zur verkehrspsychologischen Untersuchung muss, kann sich bei uns vorbereiten: alle Computertests üben, das Gespräch simulieren, 100 % online. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Kostenloses Erstgespräch