Nicht jedes Delikt kostet sofort den Führerschein. Für dreizehn Verstöße mit hohem Risiko – von 0,5 Promille bis zur fehlenden Kindersicherung – gibt es seit 2005 das Vormerksystem: Beim ersten Mal wird vorgemerkt, beim zweiten Mal gibt es eine Pflichtmaßnahme, beim dritten Mal ist der Führerschein mindestens drei Monate weg. Dieser Ratgeber erklärt alle Vormerkdelikte nach § 30a FSG, die Fristen, die Maßnahmen und was eine Vormerkung bei einem späteren Entzug bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
Das Vormerksystem wurde am 1. Juli 2005 eingeführt und steht in den §§ 30a und 30b des Führerscheingesetzes. Es ist kein Punktesystem wie in Deutschland: Es gibt keine Punkte, keine Staffelung nach Schwere und keinen Punkteabbau. Jedes Delikt aus der Liste zählt gleich, und entscheidend ist nur, wie viele davon in den Beobachtungszeitraum fallen.
Vormerkung. Nach Rechtskraft der Strafe trägt die Behörde das Delikt im Führerscheinregister ein – rückwirkend ab dem Tatzeitpunkt. Im Strafbescheid muss darauf hingewiesen werden. Die Vormerkung wird zwei Jahre berücksichtigt. Mehrere Vormerkdelikte bei einer Tat, etwa 0,6 Promille und Rettungsgasse, zählen als eine Vormerkung.
Zweites Delikt in zwei Jahren. Die Behörde muss eine besondere Maßnahme anordnen (§ 30b FSG) und setzt dafür eine Frist. Welche Maßnahme, hängt vom Delikt ab – bei Alkohol die verkehrspsychologische Nachschulung im Vormerksystem, bei Fahrfehlern eine Perfektionsfahrt oder ein Fahrsicherheitstraining, bei Kindersicherung ein Kurs dazu, bei Ladungsmängeln ein Vortrag zur Ladungssicherung. Die Kosten trägt der Lenker. Wer die Frist versäumt oder nicht mitarbeitet, verliert die Lenkberechtigung, bis die Maßnahme nachgeholt ist. Der Beobachtungszeitraum des ersten Delikts verlängert sich auf drei Jahre.
Drittes Delikt im Beobachtungszeitraum. Entzug der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate. Nach dem Entzug werden die zugrunde liegenden Vormerkungen nicht mehr berücksichtigt, der Lenker fängt bei null an. Ob die Behörde zusätzlich Nachschulung, Amtsarzt oder VPU verlangt, richtet sich nach den allgemeinen Entzugsregeln – Details im Ratgeber Führerscheinentzug.
Die Liste ist abschließend. Nur diese Verstöße führen zu einer Vormerkung, und nur dann, wenn die im Gesetz genannten Zusatzbedingungen erfüllt sind – meist eine Gefährdung oder Behinderung anderer.
| Delikt | Voraussetzung | Geldstrafe |
|---|---|---|
| Alkohol 0,5 bis 0,79 ‰ (0,25 bis 0,39 mg/l) | jedes Kraftfahrzeug; ab 0,8 ‰ wird es zum Entzugsdelikt | 300 – 3.700 € |
| Alkohol 0,1 bis 0,49 ‰ bei Lenkern mit 0,1-Grenze | Lkw- und Buslenker (Klassen C, D), Mopedlenker unter 20; beim Probeführerschein gilt stattdessen die Nachschulung | 36 – 2.180 € |
| Schutzweg | Fußgänger auf dem Zebrastreifen gefährdet oder behindert | 72 – 2.180 € |
| Vorrang beim Schild „Vorrang geben“ | andere Lenker zum Bremsen oder Ausweichen genötigt | bis 2.180 € |
| Rotlicht | Lenker mit Grün zum Bremsen oder Ausweichen genötigt | bis 2.180 € |
| Sicherheitsabstand | 0,2 bis unter 0,4 Sekunden, technisch gemessen; unter 0,2 Sekunden ist es ein Entzugsdelikt | bis 726 € |
| Pannenstreifen | Einsatz-, Straßendienst- oder Pannenfahrzeuge behindert | bis 2.180 € |
| Rettungsgasse | mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug befahren; bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen auch mit Motorrad | 72 – 2.180 € |
| Gefahrgut im Tunnel | Fahrverbot für Gefahrgutfahrzeuge in Tunnelanlagen missachtet | bis 726 € |
| Gefahrgut-Beschränkungen | Beschränkungen für Beförderungseinheiten in Autobahntunneln missachtet | bis 726 € |
| Eisenbahnkreuzung | Verhaltensregeln der Eisenbahnkreuzungsverordnung verletzt, etwa Überfahren bei geschlossenem Schranken oder Rotlicht | bis 726 € |
| Verkehrsunsicheres Fahrzeug oder Ladung | technische Mängel oder unsachgemäße Ladung gefährden die Sicherheit und hätten vor der Fahrt auffallen müssen | 72 – 2.180 € |
| Kindersicherung | Kind ohne vorgeschriebenen Kindersitz oder ohne Sicherung befördert | bis 5.000 € |
Beim Entzugsdelikt greift das Vormerksystem nicht mehr: Wer mit 0,9 Promille fährt, bekommt keine Vormerkung, sondern den Entzug. Die Grenzen dazwischen stehen im Ratgeber Promillegrenze.
Viele vermuten Vormerkungen dort, wo es keine gibt. Keine Vormerkdelikte sind insbesondere:
Eine Vormerkung wirkt auch außerhalb des Vormerksystems: Wird die Lenkberechtigung aus einem anderen Grund entzogen – etwa wegen 1,2 Promille –, verlängert sich die Entzugsdauer für jede zu diesem Zeitpunkt eingetragene Vormerkung um zwei Wochen (§ 25 Abs. 3 FSG). Aus vier Monaten werden mit zwei Vormerkungen also fünf. Nach einem Entzug wegen des dritten Vormerkdelikts werden die beteiligten Vormerkungen gelöscht; Vormerkungen für Delikte, die vor einem anderen Entzug begangen wurden, bleiben dagegen bestehen.
Eine verkehrspsychologische Untersuchung ordnet das Vormerksystem selbst nicht an. Sie kommt nur ins Spiel, wenn die Behörde beim dritten Delikt Bedenken an der Verkehrszuverlässigkeit oder der gesundheitlichen Eignung hat – bei wiederholten Alkoholvormerkungen durchaus üblich – oder wenn das Delikt zugleich ein Entzugsgrund mit VPU-Pflicht ist. Was dann geprüft wird, steht im Ratgeber VPU-Ablauf.
Zwei Jahre ab dem Tatzeitpunkt. Kommt in dieser Zeit ein zweites Vormerkdelikt dazu, verlängert sich der Beobachtungszeitraum auf drei Jahre. Nach einem Entzug wegen des dritten Delikts werden die beteiligten Vormerkungen nicht mehr berücksichtigt.
Beim dritten Vormerkdelikt innerhalb des Beobachtungszeitraums: Entzug für mindestens drei Monate. Das zweite Delikt führt noch nicht zum Entzug, sondern zu einer Pflichtmaßnahme – außer die Maßnahme wird nicht absolviert, dann ist die Lenkberechtigung bis zur Nachholung entzogen.
Nein. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist ein Verwaltungsstrafdelikt und beim Probeführerschein ein schwerer Verstoß mit Nachschulung, steht aber nicht in der Liste des § 30a FSG.
Ja, von 0,5 bis 0,79 Promille: Geldstrafe von 300 bis 3.700 Euro und Vormerkung. Beim zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren kommt die Nachschulung im Vormerksystem dazu, beim dritten Mal der Entzug. Ab 0,8 Promille ist es kein Vormerkdelikt mehr, sondern ein Entzugsdelikt.
Die Nachschulung im Vormerksystem kostet 258 Euro (zwei Sitzungen), Perfektionsfahrten und Fahrsicherheitstrainings liegen je nach Anbieter zwischen etwa 100 und 250 Euro. Die Kosten trägt der Lenker.
Ja. Jede zum Zeitpunkt des Entzugs eingetragene Vormerkung verlängert die Entzugsdauer um zwei Wochen, auch wenn der Entzug nichts mit dem Vormerkdelikt zu tun hat.
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