Zum Inhalt springen
Ratgeber · Vormerksystem

Vormerksystem in Österreich: die 13 Vormerkdelikte und ihre Folgen

Nicht jedes Delikt kostet sofort den Führerschein. Für dreizehn Verstöße mit hohem Risiko – von 0,5 Promille bis zur fehlenden Kindersicherung – gibt es seit 2005 das Vormerksystem: Beim ersten Mal wird vorgemerkt, beim zweiten Mal gibt es eine Pflichtmaßnahme, beim dritten Mal ist der Führerschein mindestens drei Monate weg. Dieser Ratgeber erklärt alle Vormerkdelikte nach § 30a FSG, die Fristen, die Maßnahmen und was eine Vormerkung bei einem späteren Entzug bedeutet.

Blick aus dem Fahrzeuginnenraum auf einen abgelegten Autoschlüssel auf dem Armaturenbrett, davor ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht in der Dämmerung.
Symbolbild: Vormerkdelikte werden bei der Kontrolle erfasst – zwei Jahre Beobachtung, beim zweiten Delikt eine Maßnahme, beim dritten der Entzug.

Das Wichtigste in Kürze

Wie das Vormerksystem funktioniert

Das Vormerksystem wurde am 1. Juli 2005 eingeführt und steht in den §§ 30a und 30b des Führerscheingesetzes. Es ist kein Punktesystem wie in Deutschland: Es gibt keine Punkte, keine Staffelung nach Schwere und keinen Punkteabbau. Jedes Delikt aus der Liste zählt gleich, und entscheidend ist nur, wie viele davon in den Beobachtungszeitraum fallen.

1

Vormerkung. Nach Rechtskraft der Strafe trägt die Behörde das Delikt im Führerscheinregister ein – rückwirkend ab dem Tatzeitpunkt. Im Strafbescheid muss darauf hingewiesen werden. Die Vormerkung wird zwei Jahre berücksichtigt. Mehrere Vormerkdelikte bei einer Tat, etwa 0,6 Promille und Rettungsgasse, zählen als eine Vormerkung.

2

Zweites Delikt in zwei Jahren. Die Behörde muss eine besondere Maßnahme anordnen (§ 30b FSG) und setzt dafür eine Frist. Welche Maßnahme, hängt vom Delikt ab – bei Alkohol die verkehrspsychologische Nachschulung im Vormerksystem, bei Fahrfehlern eine Perfektionsfahrt oder ein Fahrsicherheitstraining, bei Kindersicherung ein Kurs dazu, bei Ladungsmängeln ein Vortrag zur Ladungssicherung. Die Kosten trägt der Lenker. Wer die Frist versäumt oder nicht mitarbeitet, verliert die Lenkberechtigung, bis die Maßnahme nachgeholt ist. Der Beobachtungszeitraum des ersten Delikts verlängert sich auf drei Jahre.

3

Drittes Delikt im Beobachtungszeitraum. Entzug der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate. Nach dem Entzug werden die zugrunde liegenden Vormerkungen nicht mehr berücksichtigt, der Lenker fängt bei null an. Ob die Behörde zusätzlich Nachschulung, Amtsarzt oder VPU verlangt, richtet sich nach den allgemeinen Entzugsregeln – Details im Ratgeber Führerscheinentzug.

Die 13 Vormerkdelikte nach § 30a FSG

Die Liste ist abschließend. Nur diese Verstöße führen zu einer Vormerkung, und nur dann, wenn die im Gesetz genannten Zusatzbedingungen erfüllt sind – meist eine Gefährdung oder Behinderung anderer.

DeliktVoraussetzungGeldstrafe
Alkohol 0,5 bis 0,79 ‰ (0,25 bis 0,39 mg/l)jedes Kraftfahrzeug; ab 0,8 ‰ wird es zum Entzugsdelikt300 – 3.700 €
Alkohol 0,1 bis 0,49 ‰ bei Lenkern mit 0,1-GrenzeLkw- und Buslenker (Klassen C, D), Mopedlenker unter 20; beim Probeführerschein gilt stattdessen die Nachschulung36 – 2.180 €
SchutzwegFußgänger auf dem Zebrastreifen gefährdet oder behindert72 – 2.180 €
Vorrang beim Schild „Vorrang geben“andere Lenker zum Bremsen oder Ausweichen genötigtbis 2.180 €
RotlichtLenker mit Grün zum Bremsen oder Ausweichen genötigtbis 2.180 €
Sicherheitsabstand0,2 bis unter 0,4 Sekunden, technisch gemessen; unter 0,2 Sekunden ist es ein Entzugsdeliktbis 726 €
PannenstreifenEinsatz-, Straßendienst- oder Pannenfahrzeuge behindertbis 2.180 €
Rettungsgassemit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug befahren; bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen auch mit Motorrad72 – 2.180 €
Gefahrgut im TunnelFahrverbot für Gefahrgutfahrzeuge in Tunnelanlagen missachtetbis 726 €
Gefahrgut-BeschränkungenBeschränkungen für Beförderungseinheiten in Autobahntunneln missachtetbis 726 €
EisenbahnkreuzungVerhaltensregeln der Eisenbahnkreuzungsverordnung verletzt, etwa Überfahren bei geschlossenem Schranken oder Rotlichtbis 726 €
Verkehrsunsicheres Fahrzeug oder Ladungtechnische Mängel oder unsachgemäße Ladung gefährden die Sicherheit und hätten vor der Fahrt auffallen müssen72 – 2.180 €
KindersicherungKind ohne vorgeschriebenen Kindersitz oder ohne Sicherung befördertbis 5.000 €

Beim Entzugsdelikt greift das Vormerksystem nicht mehr: Wer mit 0,9 Promille fährt, bekommt keine Vormerkung, sondern den Entzug. Die Grenzen dazwischen stehen im Ratgeber Promillegrenze.

Was keine Vormerkdelikte sind

Viele vermuten Vormerkungen dort, wo es keine gibt. Keine Vormerkdelikte sind insbesondere:

Vormerkung und Führerscheinentzug

Eine Vormerkung wirkt auch außerhalb des Vormerksystems: Wird die Lenkberechtigung aus einem anderen Grund entzogen – etwa wegen 1,2 Promille –, verlängert sich die Entzugsdauer für jede zu diesem Zeitpunkt eingetragene Vormerkung um zwei Wochen (§ 25 Abs. 3 FSG). Aus vier Monaten werden mit zwei Vormerkungen also fünf. Nach einem Entzug wegen des dritten Vormerkdelikts werden die beteiligten Vormerkungen gelöscht; Vormerkungen für Delikte, die vor einem anderen Entzug begangen wurden, bleiben dagegen bestehen.

Eine verkehrspsychologische Untersuchung ordnet das Vormerksystem selbst nicht an. Sie kommt nur ins Spiel, wenn die Behörde beim dritten Delikt Bedenken an der Verkehrszuverlässigkeit oder der gesundheitlichen Eignung hat – bei wiederholten Alkoholvormerkungen durchaus üblich – oder wenn das Delikt zugleich ein Entzugsgrund mit VPU-Pflicht ist. Was dann geprüft wird, steht im Ratgeber VPU-Ablauf.

Was Sie tun können

Häufige Fragen zum Vormerksystem

Wie lange bleibt eine Vormerkung im Führerscheinregister?

Zwei Jahre ab dem Tatzeitpunkt. Kommt in dieser Zeit ein zweites Vormerkdelikt dazu, verlängert sich der Beobachtungszeitraum auf drei Jahre. Nach einem Entzug wegen des dritten Delikts werden die beteiligten Vormerkungen nicht mehr berücksichtigt.

Wann ist der Führerschein im Vormerksystem weg?

Beim dritten Vormerkdelikt innerhalb des Beobachtungszeitraums: Entzug für mindestens drei Monate. Das zweite Delikt führt noch nicht zum Entzug, sondern zu einer Pflichtmaßnahme – außer die Maßnahme wird nicht absolviert, dann ist die Lenkberechtigung bis zur Nachholung entzogen.

Ist Handy am Steuer ein Vormerkdelikt?

Nein. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist ein Verwaltungsstrafdelikt und beim Probeführerschein ein schwerer Verstoß mit Nachschulung, steht aber nicht in der Liste des § 30a FSG.

Zählt 0,5 Promille als Vormerkdelikt?

Ja, von 0,5 bis 0,79 Promille: Geldstrafe von 300 bis 3.700 Euro und Vormerkung. Beim zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren kommt die Nachschulung im Vormerksystem dazu, beim dritten Mal der Entzug. Ab 0,8 Promille ist es kein Vormerkdelikt mehr, sondern ein Entzugsdelikt.

Was kostet die Maßnahme nach dem zweiten Vormerkdelikt?

Die Nachschulung im Vormerksystem kostet 258 Euro (zwei Sitzungen), Perfektionsfahrten und Fahrsicherheitstrainings liegen je nach Anbieter zwischen etwa 100 und 250 Euro. Die Kosten trägt der Lenker.

Verlängert eine Vormerkung einen Führerscheinentzug?

Ja. Jede zum Zeitpunkt des Entzugs eingetragene Vormerkung verlängert die Entzugsdauer um zwei Wochen, auch wenn der Entzug nichts mit dem Vormerkdelikt zu tun hat.

Beim dritten Mal folgt der Entzug – und oft die VPU

Wer nach einem Entzug zur verkehrspsychologischen Untersuchung muss, übt bei uns die Computertests und das Explorationsgespräch – 100 % online, österreichweit. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Kostenloses Erstgespräch
Rechtsgrundlagen: §§ 7, 25, 30a und 30b FSG (Führerscheingesetz), FSG-DV und FSG-NV, Strafrahmen nach StVO, KFG und FSG, Angaben des ARBÖ und von oesterreich.gv.at, geprüft im Oktober 2026. Welche Maßnahme die Behörde beim zweiten Delikt anordnet, legt die Durchführungsverordnung fest; die Behörde entscheidet im Einzelfall. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Wir sind keine ermächtigte verkehrspsychologische Untersuchungsstelle, erstellen keine Gutachten und führen keine Nachschulungen durch.