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Ratgeber · Probeführerschein

Probeführerschein in Österreich: Probezeit, 0,1 Promille, Verstöße und Folgen

Drei Jahre lang ist jeder neue Führerschein ein Probeführerschein. In dieser Zeit gilt die 0,1-Promille-Grenze, und ein einziger schwerer Verstoß – 21 km/h zu schnell im Ortsgebiet, ein Handy am Ohr, eine Vorrangverletzung – bedeutet Nachschulung und ein Jahr längere Probezeit. Beim Verstoß in der dritten Verlängerung kommen Amtsarzt und verkehrspsychologische Untersuchung dazu. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln nach § 4 FSG, die vollständige Liste der schweren Verstöße, die Folgen Schritt für Schritt und die Fristen der Mehrphasenausbildung.

Heller Seminarraum mit Stühlen im Halbkreis und Flipchart, im Vordergrund ein offenes Notizbuch, Kaffeetasse und Autoschlüssel.
Symbolbild: Drei Jahre Probezeit und 0,1 Promille – jeder schwere Verstoß bedeutet eine Nachschulung und ein Jahr längere Probezeit.

Das Wichtigste in Kürze

Wie lange die Probezeit dauert

Die Probezeit beträgt drei Jahre ab Erteilung der ersten Lenkberechtigung (§ 4 Abs. 1 FSG). Sie gilt für alle Klassen mit Ausnahme von AM und F – wer zuerst den Mopedführerschein macht, startet die Probezeit also erst mit der Klasse B. Wer später eine weitere Klasse dazunimmt, bekommt keine neue Probezeit. Für Lenker mit L17 und für die Klasse A1 dauert die Probezeit jedenfalls bis zum 21. Geburtstag, auch wenn drei Jahre früher vorbei wären.

Drei Sonderfälle: Wer mit einem ausländischen Führerschein innerhalb von drei Jahren nach dessen Erteilung den Wohnsitz nach Österreich verlegt, unterliegt der Probezeit ab dem ausländischen Erteilungsdatum. Wer die Lenkberechtigung durch Entzug von über 18 Monaten oder Verzicht verloren hat und sie neu bekommt, ist von den Probeführerscheinbestimmungen ausgenommen. Und eine Verlängerung verschiebt das Ende um jeweils ein volles Jahr – aus drei Jahren können so sechs werden.

Die 0,1-Promille-Grenze

Während der Probezeit darf ein Kraftfahrzeug nur gelenkt werden, wenn der Blutalkoholgehalt höchstens 0,1 Promille oder die Atemluft höchstens 0,05 mg/l aufweist. Praktisch bedeutet das Null: Ein kleines Bier reicht, um den Wert zu überschreiten, und auch der Restalkohol vom Vorabend zählt. Die Folge eines Verstoßes unter 0,5 Promille ist die Nachschulung mit Probezeitverlängerung, dazu eine Geldstrafe nach dem Führerscheingesetz. Ab 0,5 Promille kommen die allgemeinen Alkoholstrafen dazu, ab 0,8 Promille der Führerscheinentzug – alle Stufen stehen im Ratgeber Promillegrenze. Dieselbe 0,1-Grenze gilt übrigens auch für Lkw- und Buslenker und für Mopedlenker unter 20 Jahren.

Die schweren Verstöße nach § 4 Abs. 6 FSG

Nicht jede Strafe im Probeführerschein löst die Nachschulung aus – nur die Verstöße aus dieser Liste. Sie ist abschließend, wird aber von vielen unterschätzt, weil schon kleine Überschreitungen dabei sind:

VerstoßRechtsgrundlageWas häufig passiert
Geschwindigkeit mehr als 20 km/h über dem Limit im Ortsgebiet oder mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen, technisch gemessen (Radar, Laser, Section Control)§ 4 Abs. 6 Z 2 FSGder häufigste Fall – 71 km/h im Ortsgebiet genügen
Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung§ 4 Abs. 6 Z 2a FSG, § 102 Abs. 3 KFGseit 2017 schwerer Verstoß; Nachschulung auch nach Organmandat möglich
Alkohol über 0,1 Promille, Drogen am Steuer§ 4 Abs. 7 FSG, § 99 StVORestalkohol am Morgen, „ein Bier“
Vorrangverletzung§ 19 Abs. 7 StVORechtsregel, Vorrang-geben-Schild, Einbiegen
Überfahren eines Haltezeichens: Rotlicht, Stopp-Schild, Anhaltezeichen der Polizei§§ 37 Abs. 3, 38 Abs. 2a und 5 StVORot bei der Ampel ist der zweithäufigste Fall
Überholen unter gefährlichen Umständen oder im Überholverbot§ 16 Abs. 1 und 2 lit. a StVOÜberholen vor Kuppen, bei Gegenverkehr, bei Verbotsschild
Fahren gegen die Fahrtrichtung, Geisterfahrt auf der Autobahn§ 7 Abs. 5, § 46 Abs. 4 StVOEinbahn, falsche Richtungsfahrbahn
Fahrerflucht: Nichtanhalten nach einem Unfall mit Sachschaden oder Verletzten§ 4 Abs. 1 lit. a StVOauch der Parkschaden ohne Zettel
Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung beim Lenken§§ 80, 81, 88 StGBUnfall mit Verletzten, den Sie verschuldet haben

Maßgeblich ist die rechtskräftige Bestrafung: Die Behörde muss den Strafbescheid abwarten, bevor sie die Nachschulung anordnet. Ein Einspruch gegen die Strafverfügung verschiebt also die Anordnung – und bei strittigen Messungen kann er sie verhindern. Wer die Strafe bezahlt, akzeptiert sie und damit die Nachschulung. Gegen die Anordnung der Nachschulung selbst gibt es kein aufschiebendes Rechtsmittel.

Was nach einem Verstoß passiert

1

Strafverfahren. Sie bekommen eine Strafverfügung oder ein Organmandat. Bezahlen Sie, ist die Strafe rechtskräftig; erheben Sie binnen zwei Wochen Einspruch, läuft ein ordentliches Verfahren. Erst mit der Rechtskraft geht die Meldung an die Führerscheinbehörde.

2

Anordnung der Nachschulung. Die Behörde ordnet unverzüglich die Nachschulung an und verlängert die Probezeit um ein Jahr. Ist die Probezeit zwischen Tat und Anordnung schon abgelaufen, beginnt eine neue Probezeit von einem Jahr. Die Verlängerung wird im Führerscheinregister vermerkt; Sie müssen den alten Führerschein abgeben und bekommen gegen Gebühr einen neuen mit dem Vermerk.

3

Nachschulung innerhalb von vier Monaten. Sie melden sich selbst bei einem ermächtigten Institut an. Der Kurs für verkehrsauffällige Lenker umfasst vier Sitzungen zu je rund zweieinhalb Stunden plus eine Beobachtungsfahrt im Fahrschulauto; bei Alkohol vier Sitzungen zu dreieinhalb Stunden. Mindestdauer 22 Tage, keine Prüfung, 645 Euro. Wer die Frist versäumt, riskiert nach Aufforderung den Entzug. Ablauf und Kursorte im Ratgeber Nachschulung.

4

Zweiter Verstoß. Dasselbe noch einmal: Nachschulung und ein weiteres Jahr. Aus drei Jahren Probezeit sind jetzt fünf geworden.

5

Dritter Verstoß. Nochmals Nachschulung, die Probezeit läuft in die dritte Verlängerung – sechs Jahre insgesamt.

6

Verstoß in der dritten Verlängerung. Jetzt prüft die Behörde die gesundheitliche Eignung: amtsärztliches Gutachten mit verkehrspsychologischer Untersuchung (§ 4 Abs. 5 FSG). Die VPU besteht aus Computertests zu Reaktion, Konzentration und Aufmerksamkeit, Persönlichkeitsfragebögen und einem Explorationsgespräch über die Verstöße und die eigene Einstellung. Fällt sie negativ aus, wird die Lenkberechtigung entzogen. Wie die Untersuchung abläuft, steht im Ratgeber VPU-Ablauf.

Alkohol ab 0,8 Promille ist ein eigener Fall. Dann greifen die allgemeinen Entzugsregeln zusätzlich zur Probeführerschein-Nachschulung: ein Monat Entzug und Verkehrscoaching ab 0,8, vier Monate und Nachschulung ab 1,2, sechs Monate mit VPU und Amtsarzt ab 1,6 Promille. Alle Stufen, Fristen und das Verfahren im Ratgeber Führerscheinentzug.

Mehrphasenausbildung: die Fristen der zweiten Phase

Unabhängig von Verstößen muss jeder Neulenker die zweite Ausbildungsphase abschließen – bei der Klasse B innerhalb von zwölf Monaten, bei A1, A2 und A innerhalb von 14 Monaten nach der Prüfung:

Modul (Klasse B)Zeitfenster nach der Prüfung
Erste Perfektionsfahrt in der Fahrschule (entfällt bei L17)2. bis 4. Monat
Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch3. bis 9. Monat
Zweite Perfektionsfahrt (mindestens drei Monate nach der ersten)6. bis 12. Monat

Wer die Module nicht rechtzeitig absolviert, wird vom Führerscheinregister schriftlich aufgefordert und bekommt vier Monate Nachfrist. Danach verlängert sich die Probezeit um ein Jahr, mit einer zweiten Nachfrist von vier Monaten. Sind die Module dann immer noch offen, wird die Lenkberechtigung entzogen, bis alles nachgeholt ist. Es gibt keine Prüfung – die Module müssen nur besucht werden.

Was ein Verstoß im Probeführerschein kostet

PostenBetrag
Verwaltungsstrafe für den Verstoß (z. B. Geschwindigkeit, Handy, Rotlicht)je nach Delikt 50 – 2.180 €, bei Alkohol ab 0,5 ‰ 300 – 5.900 €
Nachschulung bei einem ermächtigten Institut645 €
Neuer Führerschein mit Verlängerungsvermerkrund 60 – 70 €
Beim Verstoß in der dritten Verlängerung: VPU576 €
Amtsärztliches Gutachten, gegebenenfalls Laborbefundeetwa 100 – 400 €
Versicherung: Bonus-Malus-Rückstufung nach einem verschuldeten Unfallmehrere hundert Euro pro Jahr

Hinzu kommt ein Jahr längere Probezeit mit 0,1-Promille-Grenze und der Gefahr, beim nächsten Verstoß wieder von vorn anzufangen. Weitere Posten rund um die VPU stehen im Ratgeber VPU-Kosten.

Fünf Fehler, die Neulenker die Probezeit kosten

Häufige Fragen zum Probeführerschein

Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein in Österreich?

Drei Jahre ab der ersten Lenkberechtigung, für alle Klassen außer AM und F. Bei L17 und A1 mindestens bis zum 21. Geburtstag. Jede angeordnete Nachschulung verlängert sie um ein Jahr.

Wie viel Promille darf ich mit dem Probeführerschein haben?

Höchstens 0,1 Promille bzw. 0,05 mg/l Atemluft. Darüber ordnet die Behörde eine Nachschulung an und verlängert die Probezeit um ein Jahr. Ab 0,5 Promille kommen Geldstrafe und Vormerkung dazu, ab 0,8 Promille der Führerscheinentzug.

Ab wie viel km/h zu schnell gibt es im Probeführerschein eine Nachschulung?

Ab mehr als 20 km/h über dem Limit im Ortsgebiet oder mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen, wenn die Überschreitung technisch gemessen wurde. Bei Schätzung durch die Polizei gilt die Überschreitung nicht als schwerer Verstoß.

Ist Handy am Steuer im Probeführerschein ein schwerer Verstoß?

Ja, seit 2017. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung führt zur Nachschulung und zur Verlängerung der Probezeit – die Behörde kann sie auch nach einem Organmandat anordnen.

Wird der Führerschein beim Probeführerschein sofort entzogen?

Nein. Schwere Verstöße führen zur Nachschulung und zur Verlängerung der Probezeit, nicht zum Entzug. Entzogen wird nur, wenn ein allgemeiner Entzugsgrund vorliegt – etwa ab 0,8 Promille oder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder 50 km/h außerhalb (technisch gemessen) – oder wenn nach einem Verstoß in der dritten Verlängerung das amtsärztliche Gutachten mit VPU negativ ausfällt.

Was kostet die Nachschulung beim Probeführerschein?

645 Euro, gesetzlich festgelegt und bei jedem ermächtigten Institut gleich. Dazu kommen die Verwaltungsstrafe und rund 60 bis 70 Euro für den neuen Führerschein mit dem Verlängerungsvermerk.

Wann muss ich mit dem Probeführerschein zur VPU?

Bei einem schweren Verstoß innerhalb der dritten Verlängerung der Probezeit, bei Alkohol ab 1,6 Promille oder Verweigerung des Alkotests, bei Drogen am Steuer und immer dann, wenn der Amtsarzt Zweifel an der Eignung hat.

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Rechtsgrundlagen: §§ 4, 4a bis 4c, 14 und 24 FSG (Führerscheingesetz), § 99 StVO, § 102 KFG, Angaben von oesterreich.gv.at, geprüft im Oktober 2026. Strafrahmen sind Richtwerte; die Behörde entscheidet im Einzelfall. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Wir sind keine ermächtigte verkehrspsychologische Untersuchungsstelle, erstellen keine Gutachten und führen keine Nachschulungen durch.