Nach einem Alkohol- oder Drogendelikt will der Amtsarzt nicht nur hören, dass Sie nichts mehr trinken oder konsumieren – er will es im Labor sehen. Dafür gibt es Blutwerte wie CDT und Gamma-GT, den Alkoholmarker EtG in Harn und Haaren, PEth im Blut und Suchtmittel-Screenings aus Harn und Haaren. Dieser Ratgeber erklärt, welcher Befund was beweist, wie lange Alkohol und Drogen nachweisbar sind, welche Grenzwerte gelten, was die Analysen kosten und welche Fehler einen monatelangen Nachweis zunichtemachen.
Das Wichtigste in Kürze
Wann der Amtsarzt überhaupt eingeschaltet wird und wie seine Untersuchung abläuft, steht im eigenen Ratgeber. Die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung regelt in § 14, wann Alkohol, Drogen und Medikamente die gesundheitliche Eignung ausschließen. Wer abhängig ist oder war, bekommt die Lenkberechtigung erst nach einer Entwöhnung – und dann befristet, mit ärztlichen Kontrolluntersuchungen. Wer ohne Abhängigkeit unter Alkohol- oder Suchtmitteleinfluss gelenkt hat, muss seine Eignung durch eine verkehrspsychologische und bei Drogen zusätzlich eine fachärztliche psychiatrische Stellungnahme nachweisen. In allen drei Fällen braucht der Amtsarzt objektive Befunde:
Auch die Verkehrspsychologen wollen Befunde sehen: Im Explorationsgespräch der VPU ist ein lückenloser Nachweis das stärkste Argument dafür, dass die geschilderte Verhaltensänderung echt ist. Ohne Befunde bleibt es bei Behauptungen. Was dort gefragt wird, steht im Ratgeber VPU-Fragen.
| Marker | Material | Zeitfenster | Was er zeigt | Grenzwert |
|---|---|---|---|---|
| CDT (Carbohydrat-defizientes Transferrin) | Blut | etwa 2 bis 4 Wochen | regelmäßig hoher Konsum (ab etwa 50 bis 80 g Alkohol täglich über ein bis zwei Wochen); normalisiert sich nach 2 bis 4 Wochen Abstinenz | laborabhängig, meist unter 1,7 bis 2,5 % |
| Gamma-GT, GOT, GPT, MCV | Blut | Wochen bis Monate | Leberbelastung; unspezifisch, auch bei Medikamenten oder Lebererkrankungen erhöht; MCV braucht bis zu drei Monate, um sich zu normalisieren | Laborreferenz |
| EtG (Ethylglucuronid) im Harn | Harn | 1 bis 3 Tage, nach viel Alkohol bis zu 5 Tage | jeder Alkoholkonsum der letzten Tage – direkter Marker | unter 0,1 mg/l (100 ng/ml) |
| EtG im Haar | Kopfhaar, 3 cm | 1 cm = etwa 1 Monat, höchstens 3 Monate je Analyse | durchschnittlicher Konsum im Zeitraum – Standard für Abstinenz | unter 5 pg/mg abstinent; 5 bis 30 moderater Konsum; über 30 chronisch übermäßig |
| PEth (Phosphatidylethanol) | Blut | etwa 3 bis 4 Wochen | direkter Marker, erkennt auch mittleren Konsum; zunehmend als Alternative zum Haar | unter 20 ng/ml abstinent; über 200 starker Konsum |
| Suchtmittel-Screening (THC, Kokain, Amphetamine, Opiate, Benzodiazepine) | Harn | 1 bis 4 Tage, THC bei Dauerkonsum bis zu mehreren Wochen | aktueller Konsum; nur mit Abgabe unter Sicht und unangekündigt beweiskräftig | substanzabhängig, Bestätigung per LC-MS/MS |
| Suchtmittel im Haar | Kopfhaar, 3 bis 6 cm | bis zu 6 Monate | Konsum im Zeitraum; Cannabis wird im Haar schlechter eingelagert als Kokain oder Amphetamine | substanzabhängig |
Die Amtsärzte kombinieren: Leberwerte und CDT für die Vorgeschichte, EtG im Haar oder PEth für die Abstinenz seit dem Delikt, Harnkontrollen für die laufende Überwachung. Ein einzelner Blutbefund beweist keine Abstinenz – ein normaler CDT-Wert heißt nur, dass in den letzten Wochen nicht viel getrunken wurde.
Haare wachsen lassen. Kopfhaar wächst etwa einen Zentimeter pro Monat. Für drei Monate Nachweis braucht das Labor drei Zentimeter ab der Kopfhaut, die Strähne sollte bleistiftdick sein. Wer sich kurz nach dem Delikt die Haare schneidet, hat für die nächste Analyse nichts – der Zeitraum beginnt dann später.
Nicht färben, nicht bleichen. Bleichen, Dauerwelle und starke Tönungen zerstören EtG und machen die Probe unbrauchbar; das Labor erkennt behandeltes Haar und vermerkt es. Haarspray und Haarwasser mit Alkohol können die Werte dagegen nach oben verfälschen – in der Abstinenzphase weglassen.
Entnahme unter Kontrolle. Die Probe nimmt der Amtsarzt, das Labor oder ein beauftragter Arzt – nie Sie selbst. Identität wird geprüft, die Strähne wird am Hinterkopf kopfhautnah abgeschnitten, markiert und versiegelt. Ohne diese Kette von der Entnahme bis zum Befund erkennt die Behörde das Ergebnis nicht an.
Analyse im Labor. In Österreich machen das die gerichtsmedizinischen und toxikologischen Institute der Universitäten sowie akkreditierte Privatlabors. Das Ergebnis liegt nach etwa ein bis zwei Wochen vor und geht direkt an den Amtsarzt oder an Sie zur Weitergabe.
Wiederholen. Für sechs Monate Abstinenz sind zwei Analysen im Abstand von drei Monaten nötig, für zwölf Monate vier. Die Segmente müssen lückenlos aneinander anschließen – ein verpasster Termin reißt eine Lücke, die nicht nachträglich geschlossen werden kann.
Wer keine Kopfhaare hat, kann Brust-, Achsel- oder Beinhaar abgeben; wegen des unregelmäßigen Wachstums lässt sich der Zeitraum dann aber nur grob eingrenzen, und manche Amtsärzte verlangen in diesem Fall Harnkontrollen.
Ein Harnbefund beweist nur die letzten Tage. Beweiskräftig wird er als Programm: Das Labor oder der Amtsarzt ruft Sie unangekündigt ein, Sie müssen innerhalb von 24 Stunden erscheinen, die Abgabe erfolgt unter Sicht, die Probe wird auf Verdünnung geprüft (Kreatinin) und bei einem positiven Schnelltest per Massenspektrometrie bestätigt. Üblich sind vier bis sechs Kontrollen in sechs Monaten oder sechs bis acht in zwölf Monaten. Ein nicht wahrgenommener Termin zählt wie ein positiver Befund. Für Alkohol ist das Harnprogramm wegen des kurzen Zeitfensters nur sinnvoll, wenn es engmaschig läuft; für Drogen ist es neben der Haaranalyse der Standard.
| Befund | Kosten je Analyse | Für 12 Monate |
|---|---|---|
| Leberwerte (Gamma-GT, GOT, GPT, MCV) | 20 – 40 € | je nach Vorgabe 1 bis 4 Befunde |
| CDT | 25 – 50 € | je nach Vorgabe 1 bis 4 Befunde |
| EtG im Harn | 30 – 60 € | bei 6 Kontrollen 200 – 400 € |
| EtG im Haar (Wiener Toxikologie derzeit 170 €) | 150 – 200 € | 4 Analysen 600 – 800 € |
| PEth im Blut | 60 – 120 € | bei Kontrolle alle 4 Wochen 700 – 1.400 € |
| Suchtmittel im Harn (Mehrfach-Panel mit Bestätigung) | 50 – 150 € | bei 6 Kontrollen 300 – 900 € |
| Suchtmittel im Haar (Wiener Toxikologie derzeit 270 €) | 200 – 300 € | 2 bis 4 Analysen 400 – 1.200 € |
Dazu kommen die Honorare für Blutabnahme und Haarentnahme beim Arzt. Die Krankenkasse übernimmt nichts, weil es keine Krankenbehandlung ist. Alle anderen Posten des Verfahrens stehen im Ratgeber VPU-Kosten.
Sechsmonatsfrist beachten. Beim amtsärztlichen Gutachten darf weder die verkehrspsychologische noch die fachärztliche Stellungnahme älter als sechs Monate sein. Legen Sie VPU, Facharzttermin und den letzten Laborbefund in dasselbe Zeitfenster – sonst müssen Sie einen Teil wiederholen. Wie die Stationen zusammenhängen, zeigt der Ratgeber Führerscheinentzug.
Das legt der Amtsarzt fest. Üblich sind sechs Monate nach einem Alkoholdelikt ab 1,6 Promille, zwölf Monate bei Drogen, Wiederholung oder Abhängigkeit. Bei befristeter Lenkberechtigung laufen die Kontrollen über ein bis drei Jahre weiter.
CDT ist ein Transferrin-Anteil im Blut, der bei täglichem Konsum von etwa 50 bis 80 Gramm Alkohol über ein bis zwei Wochen ansteigt. Der Normbereich hängt von der Labormethode ab und liegt meist unter 1,7 bis 2,5 Prozent. Nach zwei bis vier Wochen Abstinenz ist er wieder normal – deshalb taugt er zur Vorgeschichte, nicht als Abstinenzbeweis.
Pro Zentimeter Kopfhaar etwa ein Monat. Für die Beurteilung werden höchstens drei Zentimeter verwendet, also drei Monate je Analyse. Unter 5 pg/mg EtG gilt als abstinent, ab 30 pg/mg als chronisch übermäßiger Konsum.
EtG ist nach einem Glas etwa einen Tag, nach größeren Mengen bis zu drei, selten fünf Tage nachweisbar. Der Grenzwert für Abstinenzprogramme liegt bei 0,1 mg/l.
Nein. Leberwerte und CDT zeigen nur, dass in den letzten Wochen nicht stark getrunken wurde. Abstinenz belegen Haaranalysen oder ein Harnprogramm über den geforderten Zeitraum – oder PEth-Kontrollen in kurzen Abständen.
Sie können sie selbst bezahlen und beauftragen, die Entnahme muss aber von einer unabhängigen Stelle mit Identitätsprüfung erfolgen. Eine selbst abgeschnittene Strähne akzeptiert kein Amtsarzt. Am sichersten ist, die Entnahme über den Amtsarzt oder das Labor zu organisieren.
Der Nachweiszeitraum beginnt von vorn, und der Amtsarzt wird die Eignung bis auf Weiteres verneinen oder die Befristung verlängern. Bei Grenzwerten knapp über dem Cut-off lohnt es sich, mögliche Störquellen – alkoholfreies Bier, Haarprodukte, Medikamente – zu dokumentieren und eine Nachkontrolle zu verlangen.
Wir bereiten Sie auf das Explorationsgespräch der VPU vor, in dem Ihre Abstinenz, Ihre Vorgeschichte und Ihre Veränderung geprüft werden – und trainieren die Computertests. 100 % online, österreichweit. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Kostenloses Erstgespräch